Impressum

Kahu Tiernothilfe e.V., ein in Deutschland als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein, betreibt diese Website und ist alleine für deren Inhalt verantwortlich.

Kahu Tiernothilfe e.V. 
Oesterstraße 81
34431 Marsberg

vertreten durch:
1. Vorsitzende Milena Hoffmann
Tel. 0151 22 120 652
2. Vorsitzende Nancy Gnau
Tel. 0160 64 72 333

[email protected]


Eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg auf dem Registerblatt VR 2344.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den Paragraphen 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Brilon (StNr. 309/5851/2128) mit Bescheid vom 23.04.2025 nach Paragraph 60a AO festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz.

Der Verein Kahu Tiernothilfe e.V., vertreten durch Milena Hoffmann und Nancy Gnau, hat die Erlaubnis zur Haltung und Vermittlung von Hunden und Katzen gemäß § 11 Absatz 1 Ziffer 8 a Tierschutzgesetz (TierSchG), erteilt durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises. 

Satzung


§ 1  Name und Sitz

Der Verein führt den Namen » Kahu Tiernothilfe « mit dem Zusatz »e. V.« nach Eintragung und hat seinen Sitz in 34431 Marsberg.

§ 2  Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO).
  2. Zweck des Vereins ist der Tierschutz, insbesondere durch:
  • die Aufnahme, Pflege und Vermittlung von Hunden und Katzen,
  • die Durchführung von Kastrationsaktionen zur Reduzierung der Streunerkatzenpopulation,
  • die Hilfe für Tiere aller Art, unabhängig von Art, Rasse oder Herkunft,
  • die Förderung des Tierschutzgedankens durch Aufklärung und Beratung,
  • die Unterstützung von Pflegestellen und anderen Tierschutzeinrichtungen,
  • die Unterstützung von Privatpersonen, die ihre Tiere sonst nicht versorgen können,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Behörden und Privatpersonen zur Verbesserung des Tierschutzes.


Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Mittelverwendung

Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.


Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4  Mitgliedschaft. Eintritt

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Personen werden.


Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet.

§ 5  Mitgliedschaft. Verlust

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluß. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.


§ 6  Beiträge 

Die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge regelt die Beitragsordnung, die durch die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder beschlossen wird.

§ 7  Organe und Einrichtungen

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.


Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

§ 8  Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.


Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.


Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.


Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

§ 9  Mitgliederversammlung

Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.


Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.


Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 10  Niederschrift

Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 11  Auflösung

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.


Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Marsberg, die es im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO unmittelbar und ausschließlich für den Tierschutz verwenden muss.



Beitragsordnung

§ 1 Grundlage 
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 12.04.2025. 

§ 2 Solidaritätsprinzip 
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle 
Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen. Die Beiträge sind spätestens bis zum Dritten eines Monats zu entrichten. 

§ 3 Beitragshöhe 
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus. Bei 
minderjährigen Mitgliedern entfallen jegliche Beiträge, sind aber nach Absprache mit der bevollmächtigten Person auf freiwilliger Basis möglich. Der Verein unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern.
Aktive Mitglieder betätigen sich ehrenamtlich im Verein und bezahlen mit ihrer Zeit. Sie sind beitragsfrei. 
Passive Mitglieder zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag ist von den Mitgliedern frei wählbar, beträgt aber mindestens 
● 1€ bei monatl. Zahlungen, 
● 3€ bei vierteljährlichen Zahlungen, 
● 6€ bei halbjährlichen Zahlungen 
Jährliche Zahlungen sind aufgrund der besseren Planbarkeit nicht möglich. 

§ 4 Zahlungsform 
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder per Überweisung zu zahlen. Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter geführt, 
IBAN: DE03 4765 0130 1010 2610 04, BIC: WELADE3LXXX 
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 3 Euro pro Mahnung erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren, insofern die Zahlungen via Lastschriftverfahren erfolgen.

§ 5 Datenverarbeitung 
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert. 

§ 6 Vereinsaustritt 
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. 
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. 

§ 7 Inkrafttreten 
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 12.04.25 in Kraft.


Wir sind ein
VETO-Partnerverein

Wir bewegen Tierschutz. Gemeinsam setzen wir uns für heimatlose Katzen und Hunde in Europa ein.